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Ein Quarter Horse hat es jetzt sogar bis zum obersten Gericht der Bundesrepublik Deutschland geschafft: In einem dort verhandelten Fall ging es um einen "Fuchswallach der Rasse Quarter Horse", den die Klägerin bislang vergebens augrund einer "unheilbaren "Kissing Spines"-Erkrankung" zurückgeben wollte und - nach Erstattung der bislang angefallenen Kosten, durch ein vergleichbares Pferd ersetzt sehen wollte (mehr dazu hier).
Das BGH hatte darüber zu entscheiden, ob diese "Nacherfüllungsaufforderung" an eine Fristsetzung gebunden sei oder nicht - und das ist sie nicht, wie das Urteil des BGH jetzt klarstellt. "Bereits in dem Verlangen, das Pferd "auszutauschen", läge "unmissverständlich die
Aufforderung, umgehend Abhilfe durch Übergabe eines gesunden Pferdes zu
schaffen", heisst es in der Urteilsbegründung des BGH, die der Klägerin - auch in ihrer Eigenschaft als Unternehmerin unter Berücksichtigung des Ausschlusses der Sachmängelhaftung, nun Recht gab, die bisherigen Urteile aufhob und den Rechtsstreit nun zu einer neuen Verhandlung zurückgab.
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