|
Antrag
auf Führung eines Filialzuchtbuches "hat rechtlich keinen
Bestand" - DQHA bleibt weiterhin Ursprungszuchtbuch
In Ergänzung dazu ist das LfL zudem der Auffassung, daß
die am 1. August 2020 unter Tagesordnung
TOP 7 und 8 getroffenenen Abstimmungen nicht wirksam sind,
"da Abstimmungen über züchterische Belange, bei denen Nichtzüchter
mitstimmen, keinen rechtlichen Bestand" haben. §19,
Satz 3 der DQHA-Satzung sieht vor, daß nur Züchter
in züchterischen Angelegenheiten ein Stimmrecht haben, auf der
ausserordentlichen Mitgliederversammlung am 1. August in Köln
wurden jedoch alle 166 Anwesenden als stimmberechtigt gezählt.
Damit wären alle Punkte unter TOP 7 und 8 (siehe
hier)
- Antrag auf Führung
eines Filialzuchtbuches
- Satzungsänderungsanträge
und Änderungsanträge im Zuchtprogramm
rechtlich ohne Bestand.
Einen reinen "Mitgliederbeschluss oder Beschluss eines anderen
Vereinsorgans" hält das LfL für nicht ausreichend,
wie es weiter auf Anfrage ausführt, solange die vereinsrechtlichen
Genehmigungsverfahren, also Mitgliederversammmlung und Abstimmung,
für Änderungen des Zuchtprogramms nicht abgeschlossen seien, würden
weiterhin die bisherigen Bestimmungen der DQHA gelten - und damit
die für ein Ursprungszuchtbuch.
Auf der Mitgliederversammlung am 1. August folgten die Mitglieder
dem Vorschlag des neuen Vorstandes, die "Abstimmung über
die nötigen Anpassungen der Satzung und Regelwerke durch die Führung
des Filialzuchtbuches" erst auf der Mitgliederversammlung
2021 abzustimmen.
LfL bekräftigt seine Position vom 20. Mai 2020
Damit bekräftigt das LfL seine Position vom 20. Mai 2020,
dass die DQHA zunächst ein neues Zuchtprogramm und notwendige
Satzungsänderungen erarbeiten muss (mehr
dazu hier), die
vom zuständigen Gremium, also der Mitgliederversammlung, beschlossen
werden müssen.
"Es empfiehlt sich, die Änderungen vor der Zustimmung durch
die Mitgliederversammlung mit der LfL abzusprechen. Wenn ein Beschluss
der Mitgliederversammlung nicht genehmigungsfähig ist und Änderungen
vorgenommen werden müssen, muss die Mitgliederversammlung noch
einmal zustimmen.
Die geänderte Satzung und das geänderte Zuchtprogramm müssen der
LfL zusammen mit dem Beschlussprotokoll und einem Antrag des Vorsitzenden
auf Genehmigung der Änderung dieser Unterlagen bei der LfL vorgelegt
werden. Die LfL prüft die Unterlagen und fordert ggf. Änderungen
ein (damit das anschließende Genehmigungsverfahren dann zügiger
von statten gehen kann. Vor der Genehmigung muss der Antrag von
der LfL, zusammen mit den geänderten Unterlagen, den Tierzuchtbehörden
der anderen Bundesländer, da die DQHA bundesweit tätig ist, zur
Stellungnahme vorgelegt werden."
Auch die Auffassung zum neuen Data Share Agreement ist nicht neu,
denn am 20. Mai 2020 teilte das LfL mit, daß es ein Data
Share Agreement mit der AQHA wie in der Vergangenheit "wohl
nicht mehr in der bisherigen Form genehmigen könne".
DQHA als Affiliate - wie wird die AQHA entscheiden?
Mit der Information des LfL an den DQHA-Vorstand korrigiert die
aufsichtsführende Behörde die Position des DQHA-Vorstandes
von diesem Montag (siehe
hier), der die Auffassung vertritt, daß "Punkte
bisher erfolgreich abgearbeitet werden konnten" und in Folge
dessen "alle Voraussetzungen geschaffen worden seien, um
wieder Affiliate zu werden."
Im Gegenteil - das LfL bekräftigt, was seit dem 1. August
2020 bereits vermutet worden war:
"Ohne neue Satzung kein Filialzuchtbuch - die DQHA braucht
eine weitere ausserordentliche Mitgliederversammlung" (siehe
hier), da die notwenigen Unterlagen, um die Führung eines
Filialzuchtbuch bei der aufsichtsführenden Behörde, dem LfL Bayern,
zu beantragen, fehlen und nun noch durch Erweiterungen, wie dem
Data Share Agreement, ergänzt werden müssen.
Diese Sachlage könnte durchaus Auswirkungen auf ein Meeting
des AQHA-Vorstandes kommende Woche haben, bei dem über eine
mögliche, vorläufige Aufnahme der DQHA als AQHA Affiliate
gesprochen werden sollte.
Zwei Gründe lassen die "Wiedererlangung des AQHA Affiliate
Status" wieder weiter in die Ferne rücken als von vielen
erhofft und erwartet:
1) Die Tatsache, daß das LfL das Data Share Agreement (siehe
hier), für genehmigungspflichtig durch die Mitglieder
hält, macht es ausgesprochen schwierig, eine der zentralen
Forderungen der AQHA zu erfüllen. Mögliche Änderungswünsche
durch die Mitglieder würden neue Verhandlungen mit der AQHA
erforderlich machen - wenn sich diese überhaupt darauf einließe.
2) Der Prozess der
DQHA für die Umstellung des Ursprungszuchtbuches in ein Filialzuchtbuch
wird sich auf unbestimmte Zeit, aber mindestens bis Mitte 2021,
verlängern.
Faktisch keine Veränderung seit dem 1. August
Der neue DQHA-Vorstand wird angesichts dieser Rechtslage nicht
um eine weitere Mitgliederversammlung herumkommen (siehe
hier), während substantiell seit dem 1. August keine
echte Veränderung herbeigeführt worden ist.
Im Gegenteil - nicht nur die Genehmigungspflicht des Data Share
Agreements durch die Züchter schafft weitere, nicht zu unterschätzende
Komplikationen, auch die Ausarbeitung einer neuen Satzung und
eines neuen Zuchtprogramms, das der kritischen Zustimmung einer
DQHA-Mitgliederversammlung einerseits und der Prüfung der
aufsichtsführenden Behörde andererseits standhält,
wird eine zusätzliche Herausforderung.
Es bleibt zu hoffen, daß aus dem Drama der DQHA nicht eine
Tragödie wird (mehr
dazu hier).
Mehr dazu
DQHA:
Rücktritte, Kündigungen, kommissarische Berufungen - diese personelle
Änderungen gibt es
Dexit:
DQHA muss Informationen zum Antrag auf Filialzuchtbuch zurückziehen/
Genehmigungsverfahren noch nicht eingeleitet
Quarter Horse-Sport: DQHA Futurity Cup und Bundeschampionat 2020
am 17./ 18. Oktober in Alsfeld
DQHA:
Quarter Horse-Verband bestätigt Notwendigkeit von Zuchtbucheintrag
und DNA-Markern für Futuritystarts
DQHA:
"Ersatz-Futurity" und "Covid-Klassen" - welche Nachteile die Besitzer
und Züchter von Futurity- und Maturity-Pferden davon haben könnten
Quarter
Horse-Zucht: Norbert Drechsler als kommissarischer Zuchtleiter
der DQHA offiziell bestätigt
Quarter
Horse-Zucht: Die American Quarter Horse Association Germany e.V.
ist gegründet worden
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen
gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
Zum
wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.
Fügen
Sie diese Seite Ihren Bookmarks hinzu!
|