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Jetzt wird´s ernst: DQHA-Disziplinarkommission prüft den Verbandsausschluß des ehemaligen Vorstandes
 
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Ein Ausschluß aus einem Verein ist die die schwerste Vereinsstrafe, die das Vereinsrecht vorsieht. Mit dieser Maßnahme beschäftigt sich nun die Disziplinarkommission der DQHA, bestehend aus Zuchtobmann Norbert Drechsler, Sportobfrau Alexandra Klee und Futuritymanagerin Marie Majerus, die auf Antrag am 2. Dezember 2020 ein offizielles Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen DQHA-Vorstand und dessen Zuchtleiterin eingeleitet hat. Ein einmaliger Vorgang in der deutschen Geschichte der deutschen Westernverbände.

Hubertus Lüring, Markus Pfeifer, Markus Rensing, Michaela Kaiser, Eva Gebhard und der ehemaligen Zuchtleiterin Britta Schielke wird vorgeworfen, der DQHA einen "nicht wieder gut zu machenden finanziellen Schaden" sowie eine "beträchtliche Schädigung des Ansehens" zugefügt zu haben und zudem die "Arbeit der DQHA Gremien augenscheinlich durch Falschmeldungen und Anzeigen bei Behörden, zu unterminieren".




Sollen ausgeschlossen werden: Markus Rensing, Micky Kayser, Eva Gebhard, Hubertus Lüring, Markus Pfeifer; nicht im Bild: Britta Schielke


Seit 2019 regelt die Disziplinarordnung der DQHA (siehe hier) die genaue Vorgehensweise der Feststellung und Ahndung von Pflichtverstößen: Vor der Einleitung eines Disziplinarverfahrens soll die Disziplinarkommission Gespräche führen, um "Konflikte, die sich im Vereinsleben ergeben können, zu lösen und/oder einen Konsens oder Kompromiss zu finden".

Darauf wird in dem Fall des ehemaligen DQHA-Vorstandes bewusst verzichtet, da es keinerlei Versuch einer Schlichtung der DQHA-Disziplinarkommission vor der Einleitung des Disziplinarverfahrens am 2. Dezember 2020 gegeben hat.

Damit macht der neue DQHA-Vorstand Ernst mit seiner Verbandspolitik: Wer sich kritisch zu der Arbeit aus Aschaffenburg äußert, muß "disziplinarische Maßnahmen" fürchten, hieß es Anfang November 2020 in der 100 Tage-Bilanz des DQHA-Vorstandes (mehr dazu hier). Dieses Vorgehen des neuen Vorstandes dokumentiert damit sehr deutlich, daß diejenigen, die selber im Frühjahr 2020 besonders kritisch mit dem alten Vorstand in Gericht gezogen sind, nun gewillt sind, die Möglichkeiten in ihren neuen Vereinspositionen konsequent dafür zu nutzen, genau diesen kritischen Dialog der DQHA-Mitglieder mit der Vorstandsarbeit mit aller Gewalt unterdrücken zu wollen.

Überraschend dabei ist, daß entgegen des Vorwurfes des "nicht wieder gut zu machenden finanziellen Schadens" die Schatzmeisterin von den Diziplinarmaßnahmen verschont bleibt, trotz der gebetsmühlenartig wiederholten "angespannten finanziellen Lage". Ganz offensichtlich musste die Einleitung des Disziplinarverfahrens durch die Disziplinarkommission der DQHA sehr schnell gehen.

Denn die Disziplinarkommission muss jetzt nicht nur erklären, warum sie eine Schlichtung im Vorfeld des Verfahrens erst gar nicht angestrebt hat, sie muss auch erklären, wieso sie dennoch das Disziplinarverfahren eingeleitet hat:

Gruppenausschlüsse wie die des ehemaligen Vorstandes sieht das deutsche Vereinsrecht erst gar nicht vor. Einen Gruppenausschluss, also den gleichzeitigen Ausschluss mehrerer Personen mit einem Beschluß, gibt es gar nicht, nur den individuellen, begründeten Ausschluß einer Einzelperson.

Dennoch fordert die Disziplinarkommission nun die sechs Personen auf, sich innerhalb der kommenden vier Wochen schriftlich bzw. zwei Wochen mündlich zu den Vorwürfen zu äußern, obwohl der Ausschluß von Gruppen rechtlich nicht zulässig ist.

"Stabilere Prozesse" und ein ruhiges Fahrwasser wurden immer wieder versprochen - davon bleibt die DQHA auch im Dezember 2020 weiterhin weit entfernt.



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z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA.
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