Bereits
Anfang September 2020 hatte Zuchtausschußmitglied Benjamin
Höhn seinen Rücktritt bekannt gegeben (siehe
hier), seitdem ist der Zuchtausschuß des Zuchtverbandes
DQHA nur mit der satzungsgemäß geringstmöglichen
Anzahl von drei Mitgliedern besetzt.
In Sachen
Verbandsausschluß des ehemaligen Vorstandes hingegen mauert die
DQHA:
Auf die vor Wochen durch die vertretenden Anwälte beantragte
Akteneinsicht wurde bislang nicht reagiert.
Das könnte daran liegen, daß bereits zeitlich vor dem
Antrag eines Mitgliedes "zur Prüfung eines Ausschlusses"
des alten DQHA-Vorstandes der derzeit amtierende Vorstand ein
mögliches Vorgehen sondiert hatte. Im Rahmen der von den
DQHA-Regionalgruppenvertretern einberufenen Sondersitzung am 27.
September 2020 (mehr
dazu hier) wurde die Meinung der Regionalgruppenvertreter
zu Disziplinarverfahren abgefragt.
Im Rahmen dieser Sondersitzung wurde zudem vom DQHA-Vorstand versprochen,
daß die Entwürfe für Satzung und Zuchtprogramm "frühzeitig
zur nächsten Jahreshauptversammlung veröffentlicht" werden,
sodass genug Zeit vorhanden sei für die Mitglieder, eigene
Änderungsvorschläge einzureichen. Die Mitglieder würden dann
auf der Jahreshauptversammlung am darüber abstimmen, um dann den
Antrag für das Filialzuchtbuch stellen zu können, hieß es
vom DQHA-Vorstand an die Regionalgruppenvertreter weiter.
Damit ist zu erwarten, daß die DQHA innerhalb der nächsten
14 Tage die Entwürfe zu Satzung und Zuchtprogramm veröffentlichen
wird, damit die Mitglieder satzungsgerecht noch bis zum 23. Februar
2021 Zeit haben, eigene Wünsche und Verbesserungsvoschläge
einreichen zu können.
Mehr
dazu
DQHA-Geschäftsstelle:
Vermieter und Regionalgruppen zeigen sich überrascht von Umzugsplänen
aus Aschaffenburg
Jetzt
wird´s ernst: DQHA-Disziplinarkommission prüft den Verbandsausschluß
des ehemaligen Vorstandes
100
Tage-Bilanz: DQHA-Vorstand droht Mitgliedern bei Nachfragen nun
mit "disziplinarischen Maßnahmen"
DQHA
Satzung und Disziplinarverordnung
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