Promotion
|
Die AQHA gibt ein
wichtiges Signal in die deutsche und europäische Quarter Horse-Zucht:
Ab sofort ist die DQHA wieder ein anerkanntes Affiliate, allerdings
auf vorläufiger Basis für ein Jahr (mehr
dazu hier). Damit gibt der größte Pferdezuchtverband der Welt
dem DQHA-Vorstand vor allem einen Vertrauensvorschuss, denn formal
wurden die Bedingungen zur Rückkehr in die AQHA-Familie noch nicht
erfüllt.
Zwar wurde Mitte August 2020 das Data Share Agreement von beiden
Seiten unterschrieben, die zentrale Forderung nach der Aufgabe
des Ursprungszuchtbuches für American Quarter Horses in Europa
und die Wandlung in ein Filialzuchtbuch ist weiterhin nicht erfüllt.
Daher hat die DQHA nun ein Jahr Zeit, den Filialzuchtbuchstatus
zu erhalten, solange wird der "conditional affiliate status"
aufrecht erhalten.
Bereits Anfang September korrigierte die aufsichtsführende Behörde
der DQHA, die Landesanstalt für Landwirtschaft Bayern (LfL), den
DQHA-Vorstand in seiner Auffassung, daß "Punkte bisher erfolgreich
abgearbeitet werden konnten" und in Folge dessen "alle Voraussetzungen
geschaffen worden seien, um wieder Affiliate zu werden" (mehr
dazu hier).
"Es empfiehlt sich, die Änderungen vor der Zustimmung durch die
Mitgliederversammlung mit der LfL abzusprechen. Wenn ein Beschluss
der Mitgliederversammlung nicht genehmigungsfähig ist und Änderungen
vorgenommen werden müssen, muss die Mitgliederversammlung noch
einmal zustimmen. Die geänderte Satzung und das geänderte Zuchtprogramm
müssen der LfL zusammen mit dem Beschlussprotokoll und einem Antrag
des Vorsitzenden auf Genehmigung der Änderung dieser Unterlagen
bei der LfL vorgelegt werden. Die LfL prüft die Unterlagen und
fordert ggf. Änderungen ein (damit das anschließende Genehmigungsverfahren
dann zügiger von statten gehen kann. Vor der Genehmigung muss
der Antrag von der LfL, zusammen mit den geänderten Unterlagen,
den Tierzuchtbehörden der anderen Bundesländer, da die DQHA bundesweit
tätig ist, zur Stellungnahme vorgelegt werden."
Die Tatsache, daß das LfL das Data Share Agreement (siehe
hier), für genehmigungspflichtig durch die Mitglieder hält,
macht es ausgesprochen schwierig, eine der zentralen Forderungen
der AQHA zu erfüllen. Mögliche Änderungswünsche durch die Mitglieder
würden neue Verhandlungen mit der AQHA erforderlich machen - wenn
sich diese überhaupt darauf einließe.
Zudem werden für eine neue Fassung des Zuchtprogramms weitere
Anpassungen an geänderte, europäische Rahmenbedingungen notwendig,
die ebenfalls die Zustimmung der Mitgliederversammlung benötigen.
|